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Münsterlandkarte

Was ist Bildung und Teilhabe und wer hat Anspruch?

"Leistungen für Bildung und Teilhabe

Das "Bildungs- und Teilhabepaket" unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen. Durch die speziell zugeschnittenen Leistungen sollen sie an Bildungsangeboten in der Schule oder Kita, sowie an Aktivitäten im sozialen und kulturellen Bereich (z.B. Vereine und Ferienfreizeiten) teilnehmen können.

Dazu gehören beispielsweise Schulausflüge, Klassenfahrten, Vereinsbeiträge oder Ferienfreizeiten. Die Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen in der Schule, Kita oder Tagesbetreuung wird ebenso gefördert wie geeignete Nachhilfe, wenn die schulrechtlich festgelegten Lernziele gefährdet sind. Für Aktivitäten im sozialen und kulturellen Bereich (Teilhabe) können Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ein Budget von monatlich 15 Euro einsetzen.

Für Schulmaterial (Hefte, Füller, Taschenrechner etc.) gibt es ab 2024 einen Zuschuss bis zu 195 Euro pro Schuljahr.

Wer hat Anspruch auf die Leistungen für Bildung und Teilhabe?

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren (Teilhabe: 18 Jahren) können Leistungen aus diesem Paket erhalten, wenn sie einen Anspruch haben auf:

  • SGB-2-Leistungen (Bürgergeld/Sozialgeld)
  • SGB-12-Leistungen (Sozialhilfe)
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
  • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

oder

  • über ein geringes Einkommen verfügen und damit zum Personenkreis der Geringverdiener gehören."

aus Homepage der Stadt Münster

Weitere Informationen und die persönlichen Ansprechpartner finden Sie unter:

Stadt Münster: Jobcenter - Leistungen für Bildung und Teilhabe (stadt-muenster.de)

 

Rückfragen können Sie auch gerne an Kai Enstipp, Leiter des Familienzentrums, stellen.