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Infos zur Tagespflege

Allgemeine Grundlagen

Die Kindertagespflege ist neben der Betreuung in Kindertageseinrichtungen das zweite Standbein in der Förderung von Kindern und richtet sich vorwiegend an Kinder zwischen dem ersten und dritten Lebensjahr. Die Kindertagespflege zeichnet sich dabei durch eine familiennahe und individuelle Betreuung aus. Kinder, die während der Betreuung durch die Kindertagespflege Münster drei Jahre alt werden, erhalten das Angebot auf einen anschließenden Kita-Platz.


Anspruch auf Kindertagespflege

Seit dem 1.8.2013 besteht der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung für alle Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben.

Grundsätzlich ist ein Betreuungsbedarf mindestens sechs Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn mittels der Suchanfrage dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien bekannt zu geben.


Betreuungszeiten

Die Kindertagespflegepersonen arbeiten in der Regel als Selbstständige und gestalten ihr Angebot selbst. Manche bieten schon eine Betreuung ab 7 Uhr an. Einige betreuen auch bis in die Abendstunden. Andere betreuen nur an bestimmten Wochentagen. In der Regel richten sich die Betreuungsstunden nach Ihren Arbeits- oder Ausbildungszeiten bzw. Ihrem individuellen Bedarf.

Den genauen Betreuungsumfang legt die Fachberaterin mit Ihnen im Beratungsgespräch vor der Vermittlung einer Kindertagespflegeperson fest. Die Zeit kann auch während einer laufenden Betreuung nach vorheriger Absprache Ihrem geänderten Bedarf angepasst werden.
Wir empfehlen aus pädagogischen Gründen, dass ein Kind mindestens dreimal wöchentlich Kontakt zur Kindertagespflegeperson haben sollte. Auf diese Weise spielen sich Alltag, Tagesrhythmus, Vertrauen und Sicherheit besser ein.

In Münster betreuen nur wenige Tageseltern ältere Kinder zu den sogenannten Randzeiten, also vor oder nach der Kindertagesstätte oder der Schule.

 

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